201407.31
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Auch für die Freizeit: Vorsorge treffen für den Ernstfall

Hausfrau und Mutter, 42 Jahre alt, ein Fehltritt beim Fenster putzen – Lehrling, 17 Jahre, Sportunfall – danach kann alles anders sein, unabhängig vom Alter. Jetzt heißt es für die Angehörigen, dass viel zu regeln ist. Wenn ein Mensch zum Betreuungsfall wird, gilt es, seine Interessen bestmöglichst zu vertreten. Mit dieser Aufgabe sind im gesundheitlichen Notfall allerdings nicht, wie häufig vermutet, automatisch die Angehörigen betraut. Daher sollte jeder Bürger die rechtliche Vertretung nach Unfall oder Krankheit schon in gesunden Zeiten per Vorsorgevollmacht regeln. Über die Möglichkeiten der Vorsorge informiert Sie die Webseite

www.probesterben.com

Wir bitten um Beachtung.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Heinz Höller – Walburga Trusch
Steuerberater