SEPA-Einführung
SEPA – Der neue Zahlungsstandard
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie mit den vier Buchstaben SEPA etwas anfangen?
Wenn ja, dann gehören Sie zu den wenigen Unternehmern bzw. Selbstständigen, die bereits dem neuen Zahlungsverkehrsstandard Beachtung geschenkt oder bereits auf SEPA umgestellt haben. SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet einheitlicher europäischer Zahlungsraum. Die Mehrzahl der deutschen Unternehmen schenkte bislang der Umstellung auf den neuen EU-Zahlungsverkehrsstandard kaum Beachtung. Nach Berichten der Europäischen Zentralbank hinkt Deutschland im europäischen Vergleich, was die Einführung des SEPA Standards betrifft, erheblich hinterher. So werden nach Angaben der Europäischen Zentralbank in Finnland und Slowenien fast alle Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA Standard abgewickelt. In Deutschland sind es aktuell gerade einmal 8 % aller Überweisungen und Lastschriften.
Die Deutsche Bundesbank plant daher die Verteilung von Flugblättern und möchte eine Anzeigenkampagne starten, wie Sie sicherlich schon aus der Tagespresse entnehmen konnten. Ich möchte/Wir möchten Sie daher über die wichtigsten Neuerungen informieren, die ab dem 1.2.2014 auf Sie zukommen.
Rechtsgrundlage und Umsetzung
Rechtsgrundlage für SEPA ist die Verordnung 924/2009 (sog. SEPA Verordnung), die bis zum 1.2.2014 in nationales, also auch deutsches Recht umzusetzen ist. Bis zu diesem Datum müssen Sie Ihr betriebliches Zahlungssystem umgestellt haben. Vereinheitlicht werden u.a. die Datenformate für Zahlungen im Euro-Raum. Dadurch soll der Zahlungsverkehr erleichtert werden. Die neuen Regelungen basieren auf der am 31.3.2012 in Kraft getretenen EU-Verordnung 260/2012. Gemäß dieser Verordnung werden die neuen Vorschriften zum 1.2.2014 verbindlich. Für das elektronische Lastschriftverfahren (per Kreditkarte) sollen allerdings Übergangsregelungen bis 1.2.2016 gelten.
Änderung der Bankverbindungsdaten
SEPA erfordert die Umstellung der bisherigen Kontodaten. Kontonummer und Bankleitzahl sind durch IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) zu ersetzen. Auch das Datenaustausch-Format ändert sich: Statt dem einfachen DTA-Format ist das komplexe ISO20022-XML-Format anzuwenden. Sie müssen daher damit rechnen, dass Ihre Bank Aufträge in einem anderen Datenformat ab dem 1.2.2014 nicht mehr entgegennimmt.
Basis- und Firmenlastschriften
Unter SEPA müssen Sie künftig unterscheiden zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Vorlagefristen. Im Rahmen der neuen „Pre-Notification“ müssen Sie Ihre Kunden z.B. 14 Tage vor der Abbuchung informieren. Diese Frist kann jedoch vereinbarungsgemäß verkürzt werden.
Der wichtigste Unterschied ist jedoch Folgender: Während es bei Basislastschriften bei der bisherigen 8-wöchigen Widerspruchsfrist bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht.
Gläubiger-Identifikationsnummer
Ziehen Sie regelmäßig Lastschriften ein, benötigen Sie für das neue SEPA-Lastschriftverfahren eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese kann grundsätzlich kostenfrei über Internet bzw. E-Mail bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Einholung neuer Einzugsermächtigungen
Nach Inkrafttreten der neuen SEPA-Vorschriften muss für jeden Lastschrifteinzug ein schriftliches Mandat vorliegen. Sie sollten daher schon jetzt eine umfassende Prüfung Ihrer vorliegenden Einzugsermächtigungen vornehmen und ggf. neue einholen.
Auch der inländische Zahlungsverkehr ist betroffen
Dem SEPA-Raum gehören insgesamt 32 Staaten an. Dazu gehören die 27 EU-Staaten, die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz und Monaco.
Wie wir aus Mandantenkreisen immer wieder hören, werden IBAN und BIC, welche es bereits seit vielen Jahren gibt, stets ausschließlich mit dem grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Verbindung gebracht. Es wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, IBAN und BIC werden nur benötigt, wenn Zahlungen ins Ausland bzw. in einen der 32 SEPA-Staaten fließen. Das ist leider ein Trugschluss!
Wir möchten Sie daher dringend darauf hinweisen, dass ab dem 1.2.2014 jede Überweisung und auch jede Lastschrift im Inland über die neuen internationalen Kontonummern laufen müssen. Daher sind Sie auf jeden Fall betroffen, spätestens dann, wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Zahllast ans Finanzamt überweisen wollen, Löhne auszahlen oder Sozialversicherungsbeiträge abführen, und der 1.2.2014 gekommen ist.
Die Einführung des neuen Zahlungsverkehrsstandards erfordert eine entsprechende Umstellung in Ihrer betriebsinternen elektronischen Datenverarbeitung bis 1.2.2014. Schieben Sie dies nicht auf den letzten Tag auf, sondern stellen Sie schon jetzt ohne jeden Zeitdruck auf das neue Verfahren um. Denn einerseits sollten Sie noch ausreichend Zeit für eine Testphase mit Ihrer Bank haben, andererseits sollte der Aufwand nicht unterschätzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Höller – Walburga Trusch
Steuerberater