Zugriff auf Ihr Konto bei der Finanzkasse
Hinweis für unsere Mandanten zur elektronischen Steuerkontoabfrage beim zuständigen Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir betreuen Sie bei der Abwicklung rund um die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung. Hierbei ist es oftmals erforderlich, aktuelle Steuerdaten mit der Finanzkasse abzugleichen, da von der Finanzkasse oft willkürliche Umbuchungen vorgenommen werden.
Die Finanzverwaltung bietet uns daher ein elektronisches Verfahren, um stets aktuell Ihre Daten auf dem beim Finanzamt geführten Steuerkonto einzusehen und abzurufen. Es ermöglicht uns – unabhängig von den Arbeitszeiten des Finanzamtes – Sollstellungen, offene Beträge und geleistete Zahlungen Ihres Unternehmens abzustimmen.
Ohne dass für Sie Aufwand oder Kosten entstehen, können wir Unstimmigkeiten auf direktem Weg klären und somit eine schnellere Abwicklung gewährleisten. Durch die Abstimmung der uns vorliegenden mit den tatsächlich bei der Finanzkasse gegenwärtigen Daten, können wir die Richtigkeit des Jahresabschlusses bzw. der Steuererklärung sicherstellen.
Voraussetzung für die elektronische Steuerkontoabfrage ist Ihre Zustimmung. Das Finanzamt wird Sie ( falls noch nicht geschehen ) in Tagen anschreiben, um eine schriftliche Zustimmung der Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto einzuholen. Die Zustimmung wird erst wirksam, wenn Sie das Schreiben unterschrieben an das Finanzamt zurück senden. Die Zustimmung ist selbstverständlich jederzeit widerrufbar.
Im Interesse einer effektiven Arbeitsweise wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns in diesem Fall die Berechtigung zur elektronischen Einsichtnahme in Ihr Steuerkonto erteilen würden.
Sollten Rückfragen bestehen, bitten wir Sie, sich mit dem Unterzeichner in Verbindung zu setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Höller – Walburga Trusch
Steuerberater